Metall-Innung

München-Freising-Erding
 

Elektronische Einlegung eines Widerspruchs


Sie können Ihren Widerspruch auf folgenden elektronischen Weg übermitteln:


Nach Art. 3a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz können Sie uns einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt der Metall-Innung München-Freising-Erding elektronisch an die Adresse kontakt@metall-innung-muenchen.de übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen elektronischen Übermittlungswege beachten. Die Übermittlung per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht möglich.


E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Das Dokument, das Ihren Widerspruch enthält, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinn des Signaturgesetzes versehen sein. Dafür müssen Sie eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwenden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Trustcentern herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur .


Keine einfachen E-Mails

Die  Einlegung  eines  Rechtsbehelfs  per  einfacher  E-Mail  ist  nicht  zugelassen  und  entfaltet  keine  rechtlichen Wirkungen!